Geschichte
24.05. 2019 – Warum Bürgerbus in Radevormwald?
Die Idee eines Bürgerbusses kam aus den Niederlanden. So ist es naheliegend, dass vor 35 Jahren der erste Bürgerbus in NRW in Legden/Ahaus an der holländischen Grenze ins Leben gerufen wurde. Die Anregung für Radevormwald kam von einem unserer Vorstandsmitglieder aus Neviges/Tönisheide. Friedel Müller und die UWG sorgten für die notwendigen Voraussetzungem im parlamentarischem Raum. Es wurde im Jahre 2003 unser Verein gegründet. Die OVAG als zuständiges Verkehrsunternehmen ist unser Betreuer und Partner in allen Sachen, auch mit der zuständigen Bezirksregierung in Köln.
Am 1. Juni 2004 wurde dann der Fahrbetrieb aufgenommen, wir in Radevormwald waren der 52. Bürgerbus in NRW. Mittlerweile sind es 140 (Stand: 2019) Bürgerbusse, die allein in NRW verkehren.
Bei dem Bürgerbus handelt es sich um einen Kleinbus, der 8 Personen befördern kann und nach einem festen Fahrplan verkehrt. Da sich die Fahrerinnen und Fahrer ehrenamtlich zur Verfügung stellen und nur für ein Dankeschön das Lenken übernehmen, sind Fahrpreise ohne städtische Zuschüsse möglich.
25 Fahrerinnen und Fahrer haben sich gemeldet und eine theoretische und praktische Prüfung sowie einen Gesundheitscheck absolviert. Der Einsatz erfolgt ca. zwei halbe Tage im Monat.
Außerdem wird sonntags die Möglichkeit geboten, mit einem so genannten „Gottesdienst-Bus“ aus vielen Bereichen die Kirchen in der Innenstadt zum Gottesdienst zu erreichen und auf Wunsch auch zurück gefahren zu werden.
Wolfgang Schneidewind
05.04.2019 – Präsentation des neuen Bürgerbusses
04.04.2019 – Wie kommt ein Bürgerbus-Verein zu einem neuen Bus?
Eine wahrhafte Geschichte.
Erfahrungen des Bürgerbus-Vereins Radevormwald
Mitwirkende
- Behindertenbeauftragter nebst Stellvertreter
- Bezirksregierung (bewilligt die staatlichen Fördermittel)
- Verkehrsunternehmen (bestellt den neuen Bus)
- Verkehrsministerium (entscheidet, welche Art von Bus gekauft werden darf)
- Verein, der sich für ältere Menschen einsetzt
- Landrat
- Bürgerbus-Verein
Namen werden aus Datenschutzgründen (auch verfremdet) nicht genannt.
Wo ist das Problem?
Wenn ein Bus Bürger transportiert, macht er das gerne zuverlässig. Nach etlichen Jahren und vielen Kilometern sind aber seine Kraftreserven leer. Bevor man ihn zum Schrottplatz bringt, wo er dann mit dem Tode ringt, möchte er aber, dass ein neuer Bus ihm nachfolgt, sodass die Bürger weiterhin zuverlässig von A nach B, manchmal auch nach C kommen.
Aber: Wie kommt der Bus zu seinem Nachfolger?
Hier ist die Theorie.
- Das Verkehrsunternehmen beantragt bei der Bezirksregierung einen Zuschuss, den die Landesregierung alle sieben Jahre für eine Ersatzanschaffung gewährt.
- Der Zuschuss wird bewilligt.
- Das Verkehrsunternehmen bestellt den neuen Bus.
- Viele Arbeiter schrauben den Bus zusammen. (Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Manche Maschinen helfen ihnen dabei.)
- Der Bürgerbus-Verein zahlt den Rest des Kaufpreises.
- Der Bus nimmt seine Tätigkeit auf.
Das hatte schon zweimal so funktioniert, eigentlich sollte es wieder so sein. Aber weit gefehlt. Denn jetzt folgt die Realität der Theorie auf dem Fuße.
Hier ist die Realität.
Im Frühjahr
Der Bürgerbusverein stellt Anfang Februar 2018 fest, dass der aktuelle Bus in einem halben Jahr das Ende seiner Dienstzeit erreicht haben wird. Deshalb kümmert man sich um einen geeigneten Nachfolger. Autohäuser werden aufgesucht, Gespräche geführt, Angebote werden erbeten und manchmal auch erhalten. Schließlich wird man sich einig. Das auserwählte Autohaus will das Verkehrsunternehmen benachrichtigen, damit es die Bestellung vornimmt.
Ende gut, alles gut, so könnte man meinen. Aber was geschieht in der Folgezeit? Nichts!
Als bis Ende März immer wieder dasselbe geschah, nämlich nichts, erfuhr der Bügerbus-Verein, bevor ein Bus bestellt werden könne, müsse der Landesbehindertenbeauftragte seine Zustimmung geben. Dieses Amt wurde vom Bürgerbus-Verein um Hilfe gebeten. Dem Verein wurde mitgeteilt, dass ein Gutachten vom zuständigen Behindertenbeauftragten benötigt werde, aus dem hervorzugehen habe, dass Behinderte problemlos den Bus benutzen können.
Der Verein wartete jetzt auf dieses Gutachten.
Im Sommer
Als man bis Juli vergeblich gewartet hatte, musste etwas geschehen. Es wurde bei der Bezirksregierung nachgefragt.
Dort war zu erfahren, dass der Behindertenbeauftragte zwar einen Antrag gestellt hatte, der aber nicht genehmigungsfähig gewesen sei. Im seinem neuen Bewilligungsschreiben müsse er darlegen, dass auch ohne einen rollstuhlgeeigneten Bus Behinderte am öffentlichen Leben teilnehmen könnten. Denn die Landesregierung wünsche nur noch Niederflurfahrzeuge, mit denen Menschen im Rollstuhl transportiert werden können. Die Verwaltungsvorschrift zum betreffenden Gesetz sei geändert worden.
Diese Aussage stimmte so aber nicht, was im betreffenden Amtsblatt nachzulesen ist.
Der Bürgerbus-Verein informierte umgehend das Verkehrsunternehmen, was der Behindertenbeauftragte zu schreiben habe, damit der Förderantrag genehmigt werden könne.
Sicherheitshalber sollte auch der Behindertenbeauftragte selbst informiert werden, doch dieser war im Urlaub. Sein Stellvertreter wusste nichts Genaues, beteuerte aber, wegen der Dringlichkeit schnell tätig werden zu wollen.
Eine Nachfrage im Verkehrsministerium ergab, dass der Vorgang „Radevormwald“ dort bekannt war. Die einzige Begründung des Behindertenbeauftragten sei gewesen, ein rollstuhlgerechter Bus (= Niederflurbus) sei für den Verein zu teuer. Das Argument, dass Rollstuhlfahrer durch ein örtliches Taxiunternehmen mit speziellen Fahrzeugen transportiert werden, sei dagegen überzeugend. Die Aussage der Bezirksregierung, dass das Ministerium nur noch Niederflurfahrzeuge fördern wolle, verwies das Verkehrsministerium in den Bereich der Gerüchte. Es gebe auch gute Gründe, einen nicht rollstuhlgerechten Bus (= Hochflurbus) anzuschaffen (Besonderheiten der Topographie, fehlende Bordsteine).
Aber das Ministerium könne doch dem Behindertenbeauftragten nicht sagen, was er schreiben solle. Der Bürgerbus-Verein entgegnete, dann könne er das doch tun.
Und so geschah es auch. Der Stellvertreter des Behindertenbeauftragten wurde sofort am 10. Juli mit Argumenten als Argumentationshilfen versehen und das Verkehrsunternehmen über die Inhalte der geführten Telefonate informiert.
Nach einer Woche war vom Verkehrsunternehmen zu erfahren, der Stellvertreter des Behindertenbeauftragten tue sich schwer, die Bescheinigung auszustellen. Er wolle das sehr genau machen und müsse bei den Kommunen nachfragen, wie die Versorgung der Rollstuhlfahrer gesichert sei. Es sei keine schnelle Lösung in Sicht.
Eine sofortige Nachfrage ergab, es sei schwierig zu bescheinigen, dass Menschen mit Behinderungen gut versorgt seien. Zwei andere Bürgerbus-Vereine bräuchten auch Bescheinigungen, hätten aber noch keine Rückmeldung gegeben. Er habe aber einen Aktenvermerk gemacht und sich beim Sozialamt erkundigt. Auch bei einem örtlichen privaten Verein, der sich für ältere Menschen einsetzt, wolle er sich erkundigen. Der Hinweis auf topographische Schwierigkeiten und fehlende Bürgersteige für Niederflurbusse überzeuge ihn nicht. Da müsse er bei der Stadtverwaltung nachfragen. Die Bescheinigung, die nicht anerkannt wurde, sei von April gewesen. Jetzt sei es nicht möglich, innerhalb von zwei Tagen eine neue Bescheinigung auszustellen.
Jetzt kam der private Verein ins Spiel. Man habe den stellvertretenden Behindertenbeauftragten so verstanden, dass nur noch Niederflurbusse angeschafft werden sollen, die seien dem Verein aber zu teuer. Der private Verein benötigte eine Aufstellung der Argumente gegen einen Niederflurbus, da er nicht in der Materie sei.
Das war auch nicht zu erwarten.
Eine Nachfrage beim Sozialamt ergab einerseits, dass man dort von einer Anfrage nichts wusste.
Am 26.7. war der Behindertenbeauftragte zu erreichen. Er hatte ein neues Schreiben mit neuen Begründungen, die er vom Bürgerbus-Verein erhalten hatte, bereits fertig (z.B. keine Busbuchten vorhanden, Halt auf der Straße notwendig, wobei ein Niederflurbus nachteilig sei). Diese Argumente seien auch auf Reichshof und Morsbach übertragbar. Das Schreiben gehe heute noch mit der Post an das Verkehrsunternehmen raus.
Das Verkehrsunternehmen seinerseits war sehr überrascht, dass das Schreiben schon fertig sei. Es habe gehört, der Vorgang solle noch zwei Wochen dauern. Das Begründungsschreiben werde umgehend an die Bezirksregierung weitergeleitet, die gegenüber dem Verkehrsunternehmen sehr hilfsbereit sei.
Wenn es etwas Neues gibt, werde sich das Verkehrsunternehmen melden.
Hoffnung machte sich breit im Bürgerbus-Verein. Man meinte, Licht am Ende des Tunnels erspähen zu können. Aber weit gefehlt.
In der nächsten Woche ist das Verkehrsunternehmen zuerst nicht erreichbar. In der Bezirksregierung weiß man nicht, dass die zuständige Stelle in Urlaub ist.
Das Verkehrsunternehmen hat aber das Schreiben des Behindertenbeauftragten inzwischen an das Ministerium weitergeleitet. Man wolle sich zu Beginn der kommenden Woche erkundigen.
Während das Verkehrsunternehmen vier Tage später mal wieder nicht erreichbar ist, ist am 7.8. im Verkehrsministerium zu erfahren, dass die Zuständige, die über Hoch- oder Niederflurbus entscheidet (Man ahnt es schon.), in Urlaub sei. Die Dame, die sich an ihrem Apparat meldet, stellt den Bürgerbus- Verein durch zu einer anderen Person. Diese teilt mit, dass die Bezirksregierung das Schreiben des Verkehrsunternehmens erhalten habe, es gebe aber noch eine Rückfrage an dieses. Auskunft könnte ggf. die Stellvertreterin in der Bezirksregierung geben.
Diese Stellvertreterin weiß von zwei Rückfragen an das Verkehrsunternehmen:
1. Ist der Behindertenbeauftragte auch der zuständige Beauftragte?
2. In dessen Schreiben werde auf die Problematik der Niederflurbusse eingegangen. Sei auch ein Hochflurbus mit einer Rollstuhlvorrichtung denkbar?
Im sich anschließenden Gespräch erklärt der Behindertenbeauftragte, er habe noch keine Information vom Verkehrsunternehmen. Zu den beiden Rückfragen sagt er, dass er doch schon erklärt habe, wie die Aufgabenverteilung in seinem Amt sei. Auf den Hinweis, wenn in einem Hochflurbus ein Rollstuhllift im Gepäckraum eingebaut sei, könne man keine Rollatoren mehr befördern, meint er, er sei ja in dieser Materie auch nicht drin, wolle aber dies in seine Begründung aufnehmen, wenn er Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen habe. Von anderen Bürgerbusvereinen habe er auch schon gehört, dass es immer mehr Fahrgäste mit Rollatoren gebe.
Der Landrat, der im Nachbarort bei der Beschaffung eines Busses sehr hilfreich war, wird vom Bürgerbus-Verein kontaktiert. Seine Sekretärin bittet um eine Darstellung der Probleme per e-mail.
Nebenbei: Inzwischen ist für den Nachbarort der Bus geliefert worden für einen Verein, der noch gegründet werden muss, für Fahrer, die noch gefunden werden müssen. Daher steht dieser Bus bewegungslos in der Halle, und die Garantiezeit läuft. Nur für unseren Verein, der einen Bus dringend braucht (zu den Einzelheiten später), ist immer noch keine Bestellung erfolgt.
In den nächsten Tagen ist im Verkehrsunternehmen wieder niemand erreichbar. Schließlich erfolgt dann am 9.8. ein Anruf. Wenn das ergänzende Schreiben des Behindertenbeauftragten eingegangen sei, werde es sofort zum Verkehrsministerium weitergeleitet.
Ein Anruf dort ergibt am 14.8., dass die Vertreterin im Verkehrsministerium (Man ahnt es schon wieder.) auch in Urlaub sei und nicht vertreten werde.
Bei der Bezirksregierung ist zu erfahren, dass die Sache jetzt bei Ministerium zur Entscheidung liege. Wir erinnern uns: Das ist wegen diverser Urlaube offensichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich.
Doch gelingt es am 16.8., den Vorgesetzten im Verkehrsministerium zu ermitteln. Dieser äußert sich, dass auch er entscheiden könne. Er wolle sich einlesen und sich nach Möglichkeit noch am selben Tag melden.
Zwei Tage später meint er, er wolle der Entscheidung nicht vorgreifen.
Am 23.8. lässt der Landrat eine e-mail schreiben, in dem er sich für das Engagement im Ehrenamt bedankt, was aber auch nicht wesentlich weiterhilft.
In der nächsten Woche meldet sich am 28.8. das Verkehrsministerium.
Der neue Antrag sei eingegangen. Was der Behindertenbeauftragte geschrieben habe, passe jetzt. Das Ministerium habe gerade mit der Bezirksregierung telefoniert. Diese informiere jetzt das Verkehrsunternehmen. Eine Kleinigkeit sei noch zu klären, aber das habe nichts mit der Genehmigung zu tun. Das Verkehrsunternehmen könne jetzt den Antrag auf Bezuschussung bei der Bezirksregierung stellen.
Zwei Tage (30.8.) später teilt das Verkehrsunternehmen per e-mail mit, dass die Freigabe der Mittel erfolgt sei und jetzt ein neuer Bus bestellt werden könne.
Große Freude, man könnte auch sagen Vorfreude, machte sich Ende August im Bürgerbus-Verein breit. Man glaubte sich endlich am Ziel.
Der aktuelle Bus, der immer noch „neu“ genannt wird, war mehrfach defekt und sollte, das wusste man zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht, immer öfter ausfallen, sodass sein Vorgänger (hervorstechende Eigenschaft: Man sieht ihn nicht, doch man hört ihn schon.) immer wieder und länger zum Einsatz kommen musste.
- Die Schiebetür machte ihrem Namen keine Ehre mehr.
- Die Lenkung musste repariert werden.
- Die Auspuffanlage war ebenfalls kaputt.
- Dann kam der Super-Gau: Totalschaden des Motors. Eine Reparatur war unmöglich. Ein neuer Motor musste eingebaut werden.
- Die Schiebetür funktionierte wieder nicht.
- Dann stand der Bus vier Wochen in der Werkstatt, weil ein Ersatzteil für die Gasanlage nicht aufzutreiben war.
- Das war es wieder die Schiebetür.
- Schließlich war das gute Stück nicht mehr von der Stelle zu bewegen. Die Bremsen hingen fest.
Im Verein herrschte großes Entsetzen. Man knirschte mit den Zähnen und raufte sich die Haare, sofern es etwas zu knirschen und zu raufen gab.
Im Herbst
Drei Wochen später ( 20.9.) teilt das Autohaus, das seit Februar auf die Bestellung wartet, dem Verein mit, dass immer noch keine Bestellung eingegangen sei.
Es ist wieder schwierig, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Doch schließlich ruft man zurück. Der Förderantrag liege jetzt bei der Bezirksregierung. Dort müsse er bearbeitet werden. Dauer: ca. 2 Wochen. (Man achte darauf: Besagte zwei Wochen werden bis zum 26.10. dauern.) Das Verkehrsunternehmen meint, die Genehmigung könne in der nächsten Woche vorliegen.
Auch bei der Bezirksregierung ist die zuständige Stelle schwer erreichbar.
Um 15.25 Uhr ist nach Auskunft einer Vertreterin um diese Uhrzeit die Zuständige nicht mehr da.
Am folgenden Tag (21.9.) ruft diese zurück. Der Antrag des Verkehrsunternehmens sei eingegangen. Um nicht aufdringlich zu wirken, wird auf die Frage, wie lange denn die Bearbeitung ggf. dauern könnte, vorsorglich verzichtet.
In der folgenden Woche ist das Verkehrsunternehmen wieder nicht erreichbar.
Doch schon nach einer Woche ist zu erfahren, dass das Verkehrsunternehmen noch keine Nachricht von der Bezirksregierung habe. Man wolle dort nachfragen und deshalb eine e-mail schreiben und werde sich morgen früh melden.
Vier Tage später (27.9.) teilt das Verkehrsunternehmen mit, die Bezirksregierung sei bisher nicht zu erreichen gewesen, die Stelle sei wohl nur vormittags erreichbar. Man wisse aber, dass Ende der Woche der Förderbescheid vorliegen solle. Man wolle weiterhin versuchen, die Bezirksregierung zu erreichen, um den Vorgang zu beschleunigen.
Dort ist am selben Vormittag niemand erreichbar
Am 11.10. berichtet der Vereinsvorsitzende von einem Gespräch mit dem Verkehrsunternehmen, die Bezirksregierung habe sich bei ihm beschwert, dass der Bürgerbus-Verein bei ihr anrufe. Das sei Sache des Verkehrsunternehmens. Wenn das weiterhin geschehe, geschehe gar nichts mehr.
15 Tage (26.10.) später ruft das Verkehrsunternehmen an. Die Bezirksregierung habe den Förderantrag genehmigt. In wenigen Tagen werde die Genehmigung beim Verkehrsunternehmen sein. Dann werde man sofort bestellen.
Am 11.11.2018 fragt der Bürgerbus-Verein beim Verkehrsunternehmen per e-mail an, ob der Bus bestellt sei, erhält aber keine Antwort.
Drei Tage später schreibt der Wagenmeister, dass bei Mercedes die Bestellung eingegangen sei. Liefertermin sei im Februar/März 2019.
Das Verkehrsunternehmen bestätigt am 16.11.2018 die Bestellung.
November 2018
Der Bürgerbus-Verein benötigt die Auftragsbestätigung, um bei einem Sponsor aktiv werden zu können. Das Autohaus sagt, diese könne nur an das Verkehrsunternehmen geschickt werden. Daraufhin telefoniert der Bürgerbus-Verein mit diesem, das zusichert, sie sofort zu schicken. Der Verein wartet darauf (Stand 27.11.2018).
Am 29.11.2019 bestätigt das Verkehrsunternehmen die Auftragsbestätigung des Autohauses vom 12.11.2018.
Als Liefertermin wird Ende Februar/Anfang März 2019 genannt.
März 2019
Das Verkehrsunternehmen ruft in der 2. Märzwoche beim Bürgerbus-Verein an. Der Zuständige vereinbart, am Freitag, den 22.3., nachmittags mit Vertretern des Bürgerbus-Vereins nach Wuppertal zu fahren und den Bus beim Autohaus abzuholen. Am Morgen des 21.3. wird der Termin beim Verein abgesagt. Man sei verhindert, und es fehlen noch Unterlagen, um den Bus zulassen zu können. Eine Rückfrage beim Autohaus ergibt, dass dort kein Abholtermin am 22.3. bekannt sei. Der Vertreter des Autohauses will am 22.3. den Fahrzeugbrief persönlich zum Verkehrsunternehmen bringen. Das Auto könne dann im Laufe der 3. Märzwoche abgeholt werden. Beim Verkehrsunternehmen ist niemand telefonisch erreichbar.
Am Montag, den 25.3.2019, kann der Bürgerbus-Verein beim Autohaus den Bus abholen.
Fazit: Wenn es ein Jahr lang dauert, einen Kleinbus zu bekommen, dann darf man sich nicht wundern, wenn es bei Flugplätzen länger dauert.
Eberhard Wolff – 04.04.2019
18.08.2014 Die Erfolgsgeschichte: Radevormwalder Bürgerbus fährt
seit 10 Jahren ab 1. Juni 2004
Chronik Die Erfolgsgeschichte Radevormwalder Bürgerbus fährt seit 10 Jahren ab 1. Juni 2004
Wolfgang Schneidewind berichtet in seiner Chronik über die Erfolgsgeschichte des
Radevormwalder Bürgerbusses. Der gesamte Inhalt der Chronik steht im Anhang
zur Verfügung.
GF
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Chronik Die Erfolgsgeschichte Radevormwalder Bürgerbus fährt seit 10 Jahren ab 1. Juni 2004